Zum Wintersemester 2012/2013 waren an deutschen Hochschulen über 2,5 Millionen Studierende immatrikuliert und es gab mit 492.700 Studienanfängern den zweithöchsten Stand aller Zeiten. Diese Zahl weist gegenüber der vom Vorjahr einen Zuwachs von ungefähr 5 Prozent auf. Das Problem, das sich mit den immer mehr steigenden Studierendenzahlen ergibt, ist, dass nicht genug Wohnraum, der vor allem studentischen Bedürfnissen entspricht (=studentischer Wohnraum), für alle Studierenden existiert. Derzeit gibt es zwar in Deutschland um die 228.500 Wohnheimsplätze, von denen sich 183.00 in der Trägerschaft der Deutschen Studentenwerke befinden, aber dies sind bei weitem nicht genug. Denn nur zehn Prozent aller deutschen Studierenden wohnen tatsächlich in staatlichen Wohnheimen. Die Anderen kommen auf dem privaten Wohnungsmarkt unter, der teilweise auch sehr angespannt ist. Hinzukommt der Fakt, dass die Studentenzahlen weiterhin so hochbleiben werden, bedingt durch die gestiegene Bildungsbeteiligung, eine zunehmende Zahl von Studierenden aus dem Ausland und dem höheren Anteil an Studierenden aus dem gleichen Altersjahrgang. All diese positiven Faktoren müssen in Einklang mit einer besser studentischen Wohnraumsituation gebracht werden. Denn die Wohnungsversorgung von Universitätsstädten ist keinesfalls ein nur kurzfristiges Problem, dass sich irgendwann von alleine erledigen wird!
Von daher fordert die LHG Bayern, dass auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene effektiv gegen den Wohnraummangel vorgegangen wird. Von vorne herein lehnt die LHG Bayern staatliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt hinsichtlich „Mietpreisdeckelungen“ oder ähnlichem strikt ab.
Bundesebene
Die LHG Bayern heißt es für gut, dass der Bund die Kompetenzen bezüglich sozialem Wohnungs- und Hochschulbau an die Länder abgetreten hat, da Länder und Kommunen über den größeren Erfahrungsschatz zur praktischen Anwendung verfügen. Im Sinne der Subsidiarität halten wir es für richtig, dass die Problemlösungskompetenz ausschließlich auf die Ebenen übertragen wird, die sich nicht nur am besten mit den Problemen auskennen, sondern die auch maßgeblich von ihnen betroffen sind. Dafür müssen diesen aber auch die entsprechenden finanziellen Spielräume gelassen bzw. zur Verfügung gestellt werden. Auch den Einfluss der KfW Förderbank auf den Neubau und die Sanierung von studentischen Wohnbauten halten wir für sinnvoll. Trotz allem fordern wir, dass die Gelder, die bis 2019 noch vom Bund an die Länder gezahlt werden, endlich zweckgebunden in allen Bundesländern verwendet werden. Wir fordern darüber hinaus, dass 25 Prozent der Ausgleichszahlungen für den studentischen Wohnungsbau verwendet werden müssen. Die LHG Bayern begrüßt es, dass die Förderprogramme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ erfolgreich von den Studentenwerken genutzt werden können. Auch die Förderung des Baus von Studentenwohnheimen durch den „IKS-KfW Investitionskredit Soziale Organisation“ halten wir für sehr sinnvoll. Wir fordern, dass diese Programme weiterhin verfügbar für die Studentenwerke bis 2020 bleiben. Abschließend fordern wir, dass der Bund die Übertragung von Konversionsflächen vom Bund an die Kommunen vereinfacht. Es muss eine schnellere Übertragung dieser möglich sein, damit nicht unnötig viel Zeit bis zum möglichen Bau neuer Wohnmöglichkeiten verstreicht.
Landesebene
Die LHG Bayern fordert, dass die Wohnraumförderungsprogramme vom Bund an die Länder auslaufen und, dass die Länder die finanziellen Mittel für sozialen und studentischen Wohnungsbau für die Kommunen und private Investoren bereitstellen. Diese Mittel soll durch zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse und der Übernahme von Bürgschaften, den Wohnungsbau für die Kommunen einfacher machen und diese unterstützen. Wir begrüßen es, dass im Doppelhaushalt 2013/14 von der bayerischen Landesregierung 35 Millionen Euro für die Studentenwohnraumförderung zur Verfügung gestellt werden. Auch die Erhöhung der Gelder um 10 Millionen Euro für das Jahr 2014 befürworten wir, da damit die Förderung von 1000 Wohnungen für Studenten gewähr leistet wird. Die LHG Bayern fordert an dieser Stelle strikt, dass die Mittel zweckgebunden verwendet werden. Des Weiteren fordern wir, dass die Mittel auch nach 2014 weiterhin zur Verfügung gestellt werden, da bis 2020 mit gleichhoch bleibenden Studentenzahlen zu rechnen ist. Es genügt nicht, dass nur im Jahr 2014 neuer Wohnraum gebaut wird, da die Wartelisten der Studentenwohnheime stets überfüllt und sehr lang sind. Des Weiteren ist die Landesebene aufgrund der Kompetenzverschiebung an die Kommunen als eher nachrangig zu betrachten, da die eigentliche Aufgabe nun bei eben diesen liegt. Aber genau deshalb ist es von großer Wichtigkeit, dass die Landesebene die Kommunen bei ihren Tätigkeiten bezüglich der Schaffung von studentischem Wohnraum unterstützt und die Zweckbindung der Gelder konsequent überwacht, sowie den Zugriff auf diese nicht unnötig behindert.
Kommunalebene
Die LHG Bayern betrachtet die Hochschulstädte als die eigentliche Entscheidungs- und Verantwortungsebene, da den Kommunen die Faktoren der ortsspezifischen Lage am besten bekannt ist. Von daher ist es Aufgabe der Kommunen, neue Flächen, wenn möglich in Universitätsnähe, zu erschließen und leerstehende Gebäude effektiv zu nutzen. gleichzeitig müssen auch Studenten flexibel sein und akzeptieren, dass nicht jeder günstige Wohnungen in zentraler Lage bewohnen kann. Es ist wichtig, dass die Nutzung von Gebäuden, die ursprünglich nicht als Wohnraum gedacht waren, flexibel von statten geht. Die LHG Bayern fordert somit, dass beispielsweise ehemalige Büro- und Industrieverwaltungsgebäude unbürokratisch und flexibel zu Wohnraum umgewidmet werden können, und gegebenenfalls auch wieder zurück. Die Nutzung soll ganz im Interesse des Eigentümers gestaltet werden, wenn dieser auf eigenes Risiko sich einen größeren Nutzen von seinen Räumlichkeiten als Wohnfläche anstelle von Bürofläche verspricht, soweit nicht gesundheitliche Risiken oder andere Gefährdungen potentieller Mieter dagegen sprechen. Auch das Konzept der Mehrgenerationenhäuser kann eine innovative Lösung für die Zukunft sein. Dies bedeutet, dass Studenten und Senioren unter einem Dach leben und, dass bei Rückgang der Studierendenzahlen die frei gewordenen Wohnungen Senioren zur Verfügung gestellt werden. Dieses Konzept bietet die Möglichkeit einer langfristigen Nutzung, die die wandelnde Demografie berücksichtigt. Außerdem können gesellschaftliche Schranken zwischen Alt und Jung abgebaut werden. Wir appellieren außerdem an die Städte und Gemeinderäte, dass diese private Wohnungsbauprojekte nicht durch erschwerende Auflagen behindern, sondern viel mehr innovative Wohnprogramme hinsichtlich der Nachhaltigkeit unterstützen und gegebenenfalls Sondergenehmigungen vergeben. Dies soll auch für die Kriterien für den Bau studentischer Wohnheime gelten. Bei diesen ist beispielsweise nicht im Geringsten vom gleichen Bedarf von Stellplätzen, gegebenenfalls sogar unterirdischen, im Vergleich zu für die Allgemeinheit zur Verfügung stehenden Neubauten auszugehen. Solche Auflagen treiben die Kosten für (studentischen) Wohnungsbau in die Höhe, machen sie gegebenenfalls sogar unrentabel, womit sie zum Leidwesen der Studenten verhindert werden können. Falls aufgrund von topographischen Begebenheiten in Universitätsnähe keine Flächen und Gebäude mehr für (studentischen) Wohnraum zu erschließen sind, soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass für den Übergang auch Privatbesitzer ihren nicht genutzten Wohnraum an wohnungssuchende Studierende untervermieten sollten. Auch etwas abseits gelegene Stadtgebiete müssen beworben werden, damit die Studierende auch dort nach passendem Wohnraum suchen wollen. Hierfür ist besonders die Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs in den Städten von größter Wichtigkeit. Des Weiteren fordert die LHG Bayern, dass für die Anfangszeiten der Semester die Studentenwerke sich offen für kreative Möglichkeiten des temporären Wohnraums einsetzen. Die LHG Bayern fordert die Kommunen auf, selbstständig bezüglich des Wohnraummangels zu agieren und dabei stets die langfristigen Entwicklungen im Blick zu haben. Die Kommunen sollen nicht auf das Handeln anderer warten, sondern aufgrund ihres ortsspezifischen Wissens selbst die Verantwortung übernehmen und aktiv die Wohnraumlage in ihrer Stadt gestalten.