Der Landesverband Liberaler Hochschulgruppen Bayern spricht sich mittelfristig gegen eine Privatisierung der Studentenwerke aus. Studentenwerke sind Träger funktioneller Selbstverwaltung und erfüllen wirtschaftliche, soziale und kulturelle Aufgaben, die wir als öffentlich ansehen. Studentenwerke nehmen diese Aufgaben umfassend wahr. Es geht daher nicht, einzelne Bereiche wie das Betreiben von Mensen aus dem Leistungsangebot herauszulösen und privaten Anbietern zu überlassen, während kostenintensive Beratungsangebote bei den Studentenwerken verbleiben. Studentenwerke müssen kostendeckend und nachhaltig wirtschaften. Mehr Wettbewerb mit privaten Anbietern sollte durch die Abschaffung des Umsatzsteuerprivilegs auf Mensaessen erreicht werden (vgl. Umsatzsteuer-Richtlinien zu § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG).
Eine andere Frage ist hingegen, ob Studentenwerke weiterhin als eigene Rechtspersönlichkeit in Form von Anstalten des öffentlichen Rechts organisiert sein sollten. Langfristig sollten die Hochschulen selbst die Freiheit haben, Leistungen der Studentenwerke anzubieten. Durch eine autonome Ausgestaltung des Leistungsspektrums sollte sich jede Hochschule profilieren können. Langfristige verursacht das Nebeneinander zwischen Studentenwerk und Hochschule kostenintensive Doppelstrukturen, insbesondere im Bereich sozialer Beratungs- und Betreuungsangebote, die sich zwar historisch mit dem Ursprung der Studentenwerke als Selbsthilfeeinrichtung der Studierenden in den 20er Jahren gegen soziale Not erklären lassen, heute aber nicht mehr gerechtfertigt sind.
Gleichgültig wie Studentenwerke rechtlich organisiert sind, ist jedenfalls die Mitbestimmung der Studierenden zu stärken. In der derzeitigen Organisationsform müssen Studierende als Hauptnutzer der Leistungen zahlenmäßig am stärksten im Verwaltungsrat/Vertreterversammlung als satzungsgebendes Organ des Studentenwerks vertreten sein. Darüber hinaus sollte es in allen Bundesländern neben Geschäftsführer und Verwaltungsrat/Vertreterversammlung ein Aufsichtsorgan geben, in das Vertreter der Studierenden zu wählen sind. Die Mitbestimmung der Studierenden sollte auch auf das Leistungsspektrum der Studentenwerke selbst ausgedehnt werden. In Urabstimmungen sollten die Studierenden selbst entscheiden, ob sie beispielsweise ein Semesterticket oder ein bestimmtes Beratungsangebot wollen.