Nachgelagerte Studiengebühren
Zur finanziellen Unterstützung der Hochschulen fordern wir die Erhebung von nachgelagerten Studiengebühren. Damit soll insbesondere die Lehre gestärkt werden. Da die Gebühren erst im Nachhinein erhoben werden, wird die Bildungsgerechtigkeit nicht beeinträchtigt.
Zum kompletten Beschluss: https://lhg-bayern.de/wp-content/uploads/sites/8/2021/12/Beschluss-vom-22.12.2021-Nachgelagerte-Studiengebuehren.pdf