Die LHG Bayern fordert die zuständigen Ministerien sowie Parteien, insbesondere die FDP, dazu auf, ein unbürokratisches, studierenden- und steuergerechtes Modell der Ausbildungsförderung im Hochschulbereich zu prüfen. Um die aktuellen Probleme zu beheben, benötigen wir ein:

Unbürokratisches BAföG

In einem unbürokratischen System kann ein großer Anteil des für die Ausbildungsförderung aufgewendeten Geldes den Studierenden zu Gute kommen statt den Verwaltungen.

Studierendengerechtes BAföG

Wer studiert und so zu einer leistungsstärkeren Gesellschaft beiträgt und über progressive Steuersätze einmal künftige Generationen tragen wird, hat die materielle Unterstützung des Staates mindestens ebenso verdient wie andere Erwerbslose.

Steuergerechtes BAföG

Im Gegenzug kann man aber auch diejenigen, die ohnehin einen höheren Beitrag zur Solidargemeinschaft leisten, bei der Ausbildungsförderung entlasten.

Ein Vermögens- und Einkommensunabhängiges BAföG

Wer spart, darf nicht bestraft werden. Wer es neben dem Studium hinbekommt, noch Geld zu verdienen, und so schon etwas zum Wirtschaftskreislauf beizusteuern, auch nicht. Die Zahl derjenigen, die ohne Aufwand zu Vermögen oder Einkommen gekommen sind, rechtfertigt nicht einen derart umfänglichen Apparat und eine derartige Unsicherheit, wie momentan vorhanden. Vielmehr ist durch deren Steuerleistung mehr als ihre eigene Unterstützung abgedeckt. Das BAföG muss also vermögens- und einkommensunabhängig gestaltet werden.

Ein Elternunabhängiges BAföG

Wer sich entscheidet, mehrere Jahre seines Lebens zu investieren (und zu riskieren), um nicht nur sich selbst, sondern auch Staat und Gesellschaft über den Rest der Zeit einen ideellen wie materiellen Mehrwert zu schenken, darf nicht von familiären Umständen in seinen Bestrebungen gebremst werden. Zudem wird ein Staat so den Eltern gerecht, die über Jahre ihre Kinder in die Lage versetzt haben, überhaupt erst zu studieren.

Ein funktionales BAföG

Das BAföG ist kein Instrument der Umverteilung, sondern soll jungen Menschen (zumindest finanziell) Bildung nach Eignung und Neigung ermöglichen. Es muss also ein Grundeinkommen sichern, welches es allen ermöglicht, ein Studium aufzunehmen. Darüber hinaus haben Studierende weiterhin die Möglichkeiten, sich regelmäßig oder in den Semesterferien etwas hinzuzuverdienen, von den Eltern zusätzlich unterstützt zu werden, oder einen Studienkredit aufzunehmen. Die Unterstützung durch BAföG soll sowohl für Bachelor als auch für den dazugehörigen Master möglich sein. Das von der LHG Bayern vorgeschlagene Modell für das BAföG lässt sich wie folgt skizzieren: Es muss dem Studenten möglich sein, vom maximal möglichen Förderungsbetrag ohne sonstige Zuschüsse seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Der maximal mögliche Förderungsbetrag soll EUR 800 betragen. Der Zuschuss durch das Kindergeld entfällt. Gefördert werden soll ein Bachelorstudium und ein daran anschließender Masterstudiengang. Die maximale Förderungsdauer sind zwölf Semester. Die Hälfte der in Anspruch genommenen Förderungssumme wird zurückgezahlt. Die maximale Rückzahlungssumme beträgt jedoch EUR 20.000. Die Rückzahlung erfolgt zinsfrei. Der Student kann seine Förderungssumme selbst festlegen. Es erfolgt eine Staffelung in EUR 100 Schritten. Der Förderungsbetrag wird pro Semester vom Studenten selbst angepasst. Die Ausbildungsförderung für Auslandssemester wird ebenfalls nach diesem Modell vorgenommen.