KI-gestützte bzw. auf machine-learning basierende Software wurde spätestens mit der Veröffentlichung von ChatGPT (GPT-3) zum alltagstauglichen Werkzeug. Use-Cases solcher Software sind vielzählig, dies zeigt deren allgemeine Erfolg. Auch Studierende haben längst den Nutzen solcher Tools entdeckt, und haben diese erfolgreich in die alltägliche Arbeitsroutine im Studium integriert.

Dennoch werden erste Stimmen laut, die Nutzung von KI-gestützter Software an Hochschulen zu limitieren und zu verbieten, teilweise haben Universitäten die Nutzung solcher Software schon stark beschränkt und untersagt. Nach der Universität Köln erfüllt ein durch KI-erstellter Text „nicht das Kriterium der Selbständigkeit“ [1]. Andere Gründe sind die Angst vor Plagiaten, oder verpasste Lernmöglichkeiten. Hierbei werden derweil gegenteilige Gutachten publik. Ein erstes Rechtsgutachten besagt, dass eine Software „im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte nicht als Urheber oder Autor von Texten gelten [kann]“ [2].

Als liberale Hochschulgruppe sehen wir Verbote als Maßnahme gegen den Fortschritt sehr skeptisch. Der Versuch, Technologie mit Blockade zu stoppen widerspricht einer modernen Forschungs- und Lehrkultur, auch der Grundgedanken einer Hochschule als explorative und forschende Einrichtung spricht gegen ein Verbot.

Deshalb fordern wir:

Eine offene Atmosphäre an Hochschulen gegenüber KI-gestützter Software, bspw. ChatGPT!

Hochschulen, die sich gegenüber neuen Hilfsmitteln verschließen, sich nicht mit innovativen und disruptiven Technologien beschäftigen, kehren vom Grundgedanken und Sinn der Einrichtung Hochschule ab. Eine moderne und zukunftsgerichtete Umgebung erfordert moderne state-of-the-art Werkzeuge, um den Aufgaben einer Hochschule gerecht zu werden.

Klares Nein zu Eingriffen in die Privatsphäre der Studierenden!

Versuche, Zugriffe auf Software zu regulieren, endeten schon bei Online-Prüfungen während der Corona-Pandemie in Überlegungen, weit in die Privatsphäre von Studierenden einzugreifen, und diese zu überwachen. Deshalb sprechen wir uns klar und entschieden gegenMaßnahmen zur Kontrolle der Nutzung von ChatGPT o.ä. auf Privatgeräten der Studierenden aus. Überwachungsmethodische Eingriffe widersprechen dem Freiheitsgedanken.

Umstellung von nicht-kompatiblen Lehr- Lern- und Prüfungsmethoden.

Das disruptive Potential von KI-gestützter Software ist enorm. Auch Lehr- Lern- und Prüfungsmethoden sind hiervon betroffen. Anstatt fest an veraltete Praktik festzuhalten und diese mit Verboten zu schützen, bietet sich hier die Chance solche Methoden umzustellen und anzupassen. Wir schlagen hierfür einen aktiven Erörterungsprozess an bayerischen Hochschulen vor, um die Implikationen für an Universitäten bestehende Methodik zu analysieren und falls benötigt diese anzupassen.