Alle bayerischen Universitäten sollten in allen Studiengängen für alle Prüfungen, bei denen keine staatlichen Regelungen dem entgegenstehen, unbegrenzt Fehlversuche erlauben, soweit die Maximalstudienzeit nicht überschritten wird. Dabei kann eine Klausur ohne Anrechnung eines Fehlversuchs oder Einstufung als Nichtbestehen noch während der Klausur durch Durchstreichen aller Seiten abgebrochen werden. Nicht-Erscheinen bei der Prüfung trotz Anmeldung zählt auch wie nie zur Klausur angetreten. Die Maximalstudiendauer muss zukünftig von den Hochschulen je Studiengang festgelegt werden.