Die LHG Bayern fordert, dass entsprechend des Artikels 5 GG (Freiheit von Kunst, Wissenschaft,Forschung und Lehre), Artikel 4 GG (Religionsfreiheit) und §1 und 3 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) entsprechende Verträge mit dem Vatikan oder katholischen Bistümern aufgelöst werden, sodass die künftige Besetzung dieser Lehrstühle den akademischen Grundsätzen der Freiheit von Forschung und Lehre Rechnung tragen, ohne Diskriminierung nach Religion oder Weltanschauung stattfinden und ausschließlich die fachliche Qualifikation der Bewerber berücksichtigen.
Da Studenten das Recht und die Pflicht haben, das Lehrpersonal und deren Lehre kritisch zu überprüfen, ist eine regelmäßige Information der Studenten betroffener Fachbereiche durch eine umgehende und andauernde Kennzeichnung der entsprechend besetzten Stellen in den Personalverzeichnissen analoger und digitaler Medien unabdingbar. Etwaiges gilt für alle anderen Professuren, bei deren Besetzung aus fachfremden Gründen nichtstaatliche Institutionen Mitspracherechte haben.